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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Joscha und Mitja Kopp GbR, handelnd unter "Objektivgedacht" (nachfolgend "Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich Filmproduktion, Konzeption und Postproduktion, die ein Unternehmer (nachfolgend "Auftraggeber") mit dem Auftragnehmer abschließt.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss & Leistungsumfang

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber zustande.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Konzept. Künstlerische Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers wird vorausgesetzt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Umsetzung sind ausgeschlossen, sofern das vorab vereinbarte Konzept fachgerecht umgesetzt wurde.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Briefings und Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Sofern der Dreh an vom Auftraggeber gestellten Locations stattfindet, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderlichen Drehgenehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass die anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter) mit den Filmaufnahmen einverstanden sind. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Persönlichkeits- oder Hausrechten trägt der Auftraggeber.

4. Postproduktion, Korrekturschleifen & Abnahme

4.1 Nach Abschluss der Postproduktion erhält der Auftraggeber eine Vorabversion (Rohschnitt/Schnittfassung) zur Ansicht.

4.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind im Preis maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Diese umfassen kleinere Anpassungen (z.B. Schnittrhythmus, Typografie, Musikauswahl). Wünscht der Auftraggeber darüber hinausgehende Änderungen oder weicht von ursprünglich freigegebenen Konzepten ab, wird der Mehraufwand nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Meldet der Auftraggeber nach Übersendung eines Entwurfs nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Änderungswünsche an, gilt die Leistung als abgenommen. Ebenso gilt das Werk als abgenommen, sobald es vom Auftraggeber produktiv genutzt (z.B. veröffentlicht) wird.

5. Nutzungsrechte & Urheberrecht

5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Werken ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Medien (z.B. Website, Social Media) eingeräumt.

5.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

5.3 Das Rohmaterial (offene Projektdateien, ungeschnittenes Videomaterial, RAW-Dateien) verbleibt im Eigentum und Besitz des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart und gesondert vergütet (Buyout).

5.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Filme oder Ausschnitte daraus (auch Entwürfe) zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Portfolio, Showreel, Website, Social Media) zu nutzen, sofern keine zwingenden Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Bei Projekten behält sich der Auftragnehmer vor, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Die restlichen 50 % werden nach Projektabschluss bzw. Abnahme fällig.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7. Ausfall, Stornierung & Wetterrisiko

7.1 Kündigt oder storniert der Auftraggeber einen fest gebuchten Drehtermin, stehen dem Auftragnehmer folgende Ausfallhonorare zu:
- Absage bis 7 Tage vor Drehbeginn: 30 % der auf den Dreh entfallenden Kosten.
- Absage bis 3 Tage vor Drehbeginn: 50 % der auf den Dreh entfallenden Kosten.
- Absage unter 48 Stunden vor Drehbeginn: 100 % der auf den Dreh entfallenden Kosten.
Bereits erbrachte Vorleistungen (Pre-Produktion, gebuchte externe Technik) sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

7.2 Wetterrisiko: Ist die Produktion zwingend auf bestimmte Wetterbedingungen angewiesen und muss der Dreh wetterbedingt verschoben werden (sog. Wetterrisiko), so trägt der Auftraggeber die durch die Verschiebung entstandenen Mehrkosten (z.B. Technikmiete, Crew-Ausfälle). Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn dieser durch die Erstellung regelmäßiger und sicherer Backups durch den Auftraggeber hätte vermieden werden können.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Bruchköbel / Raum Hanau), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Stand: Juni 2026